Mitgliedschaft
Mitglied unserer Fördergesellschaft können sowohl genossenschaftliche oder dem Genossenschaftswesen nahestehende Unternehmen und Verbände (institutionelle Mitgliedschaft) als auch natürliche Personen (persönliche Mitgliedschaft) werden.
Institutionelles Mitglied des Fördervereins können Primärgenossenschaften, Zentralgenossenschaften, Verbundunternehmen und Verbände aus allen Bereichen des Genossenschaftswesens werden. Auch dem Genossenschaftswesen nahestehenden Unternehmen wie beispielsweise Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit steht eine Mitgliedschaft offen. Sie bestimmen einen Vertreter als Kurator und entsenden diesen in die Mitgliederversammlung. Der Kurator ist auch in allen anderen Fällen der Ansprechpartner für das Institut.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages (derzeit mind. 303,- € pro Jahr) richtet sich primär nach der Unternehmensgröße (Bilanzsumme, Umsatz). Genauere Informationen hierzu erhalten Sie auf Anfrage oder in der Satzung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch eine persönliche Mitgliedschaft die Arbeit des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen zu unterstützen. Wir erhoffen uns neben einer Verbreiterung der Mitgliederbasis vor allem eine Intensivierung bestehender Verbindungen zum Forschungsinstitut. So richtet sich die persönliche Mitgliedschaft vorrangig an leitende Mitarbeiter von Genossenschaftsunternehmen und Doktoranden sowie ehemalige Mitarbeiter des Forschungsinstituts. Gleichermaßen sollen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik angesprochen werden, die Interesse an der Genossenschaftsforschung zeigen und sich mit der Arbeit des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen an der Universität Erlangen-Nürnberg verbunden fühlen. Der Mitgliedsbeitrag für die persönliche Mitgliedschaft beträgt derzeit mind. 70,- € im Jahr.